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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für die Nutzung von Ecompuls durch Unternehmer. Stand: 29.10.2026

  1. § 1 Geltungsbereich
  2. § 2 Leistungen
  3. § 3 Vertragsschluss
  4. § 4 Testphase
  5. § 5 Preise und Zahlung
  6. § 6 Pakete und Einstufung
  7. § 7 Laufzeit und Kündigung
  8. § 8 Pflichten des Kunden
  9. § 9 Verfügbarkeit und Support
  10. § 10 Daten und Auftragsverarbeitung
  11. § 11 Auswertungen
  12. § 12 Mängel
  13. § 13 Haftung
  14. § 14 Änderungen
  15. § 15 Schlussbestimmungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software Ecompuls zwischen der Aventux GmbH, Ringstraße 4, 35753 Greifenstein (im Folgenden „Anbieter“), und ihren Kunden.

(2) Ecompuls richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Mit der Buchung bestätigt der Kunde, dass er Ecompuls für seine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit nutzt.

(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.

§ 2 Leistungen

(1) Ecompuls ist eine Software, die als Dienst über das Internet bereitgestellt wird (Software as a Service). Ecompuls wertet Daten aus der JTL-Wawi des Kunden aus, die über die JTL Cloud abgerufen werden, und stellt Kennzahlen, Erklärungen, Aufgaben und Benachrichtigungen in einer Web-App sowie in Apps für iOS und Android bereit.

(2) Ecompuls greift ausschließlich lesend auf die JTL-Wawi zu. Ecompuls nimmt keine Änderungen in der JTL-Wawi vor.

(3) Der Funktionsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf ecompuls.de zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Jedes Paket enthält alle Funktionen; die Pakete unterscheiden sich nach Auftragsvolumen, Zahl der Nutzer und Support (§ 6). Der Anbieter entwickelt Ecompuls weiter und darf Funktionen ändern, wenn der vertraglich vorausgesetzte Nutzen dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

(4) Voraussetzung für die Nutzung sind eine JTL-Wawi ab Version 2.2 mit Anbindung an die JTL Cloud, ein Zugang zur JTL Cloud sowie eine Internetverbindung. Diese Voraussetzungen und die dafür anfallenden Kosten, insbesondere gegenüber der JTL-Software-GmbH, liegen beim Kunden.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung von Ecompuls und der Preise auf ecompuls.de ist kein verbindliches Angebot. Der Kunde gibt ein verbindliches Angebot ab, indem er die Buchung im Bestellvorgang (Zahlungsdienstleister Stripe) abschließt oder in der Ecompuls-Anwendung ein Paket wählt. Mit der Installation von Ecompuls in der JTL Cloud ohne vorherige Buchung beginnt eine Testphase nach § 4.

(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Buchung bestätigt, spätestens mit der Freischaltung des Zugangs. Vertragssprache ist Deutsch.

§ 4 Testphase

(1) Neue Kunden können Ecompuls 30 Tage kostenlos mit allen Funktionen testen. Für die Testphase gelten die Grenzen des Pakets „Wachstum“, sofern kein anderes Paket gewählt wurde. Eine Testphase steht jedem Kunden einmal zu.

(2) Für die Testphase ist keine Zahlungsart erforderlich. Hinterlegt der Kunde bis zum Ende der Testphase keine Zahlungsart, endet die Testphase automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Es entstehen keine Kosten.

(3) Hinterlegt der Kunde während der Testphase eine Zahlungsart, geht die Testphase mit ihrem Ablauf in das gewählte kostenpflichtige Paket über. Der Kunde kann bis zum Ende der Testphase jederzeit kündigen; dann entstehen keine Kosten.

§ 5 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die bei Vertragsschluss auf ecompuls.de angegebenen Preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Die Vergütung ist jeweils im Voraus für den gewählten Abrechnungszeitraum (Monat oder Jahr) fällig. Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe, Ltd. mit den dort angebotenen Zahlungsarten. Rechnungen stellt der Anbieter elektronisch bereit.

(3) Rabatte und Aktionscodes (zum Beispiel für die Pilotphase) gelten nur im angegebenen Umfang und Zeitraum. Sie sind nicht übertragbar und nicht mit anderen Rabatten kombinierbar, sofern nicht anders angegeben.

(4) Schlägt eine Zahlung fehl, informiert der Anbieter den Kunden. Ist der Kunde mit einem fälligen Betrag länger als 14 Tage in Verzug, darf der Anbieter den Zugang nach vorheriger Ankündigung in Textform sperren, bis der Betrag ausgeglichen ist. Die Pflicht zur Zahlung der Vergütung bleibt davon unberührt.

§ 6 Pakete und Einstufung

(1) Die Pakete unterscheiden sich nach der Zahl der Aufträge pro Monat, der Zahl der Nutzer und dem Umfang des Supports, wie auf ecompuls.de beschrieben. Für die Zahl der Aufträge ist der Durchschnitt der letzten drei Kalendermonate maßgeblich.

(2) Überschreitet der Kunde die Auftragsgrenze seines Pakets, informiert ihn der Anbieter und bietet einen Wechsel in ein passendes Paket an. Eine automatische Hochstufung findet nicht statt. Besteht die Überschreitung zwei Monate nach diesem Hinweis fort, darf der Anbieter den Wechsel in das passende Paket ab dem nächsten Abrechnungszeitraum verlangen. Der Kunde kann stattdessen zu diesem Zeitpunkt kündigen.

(3) Die Nutzergrenze wird technisch durchgesetzt. Weitere Nutzer kann der Kunde nach einem Wechsel in ein größeres Paket hinzufügen.

(4) Der Kunde kann das Paket jederzeit über das Kundenportal wechseln. Die Differenz für den laufenden Abrechnungszeitraum wird anteilig verrechnet.

§ 7 Laufzeit und Kündigung

(1) Bei monatlicher Abrechnung läuft der Vertrag jeweils einen Monat und verlängert sich automatisch um einen weiteren Monat. Er kann jederzeit zum Ende des laufenden Monats gekündigt werden.

(2) Bei jährlicher Abrechnung läuft der Vertrag jeweils zwölf Monate und verlängert sich automatisch um weitere zwölf Monate. Er kann jederzeit zum Ende der laufenden Vertragslaufzeit gekündigt werden.

(3) Die Kündigung ist im Kundenportal (Einstellungen → Abo) oder in Textform an kontakt@aventux.com möglich. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(4) Die Deinstallation der App in der JTL Cloud ersetzt die Kündigung nicht. Sie führt aber dazu, dass Ecompuls keine Daten mehr abrufen kann und die gespeicherten Daten nach § 10 Abs. 4 gelöscht werden.

§ 8 Pflichten des Kunden

  • Der Kunde hält Zugangsdaten, Kopplungscodes und gekoppelte Geräte geheim und schützt sie vor dem Zugriff Dritter. Bei Verdacht auf Missbrauch trennt er betroffene Geräte und informiert den Anbieter unverzüglich.
  • Der Kunde vergibt Rollen und Zugänge nur an Personen, die für ihn tätig sind, und ist für deren Handeln verantwortlich.
  • Der Kunde stellt sicher, dass er berechtigt ist, die Daten seiner JTL-Wawi durch Ecompuls verarbeiten zu lassen.
  • Der Kunde nutzt Ecompuls nicht missbräuchlich. Insbesondere versucht er nicht, Sicherheitsmaßnahmen zu umgehen, auf Daten anderer Kunden zuzugreifen oder die Software zu dekompilieren, soweit dies nicht gesetzlich erlaubt ist.
  • Der Kunde pflegt die Kostenregeln (Gebühren, Versandkosten) nach eigener Kenntnis. Sie bestimmen die Gewinnberechnung.

§ 9 Verfügbarkeit und Support

(1) Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit von 99 % im Monatsmittel an. Ausgenommen sind angekündigte Wartungsarbeiten, die möglichst außerhalb der üblichen Geschäftszeiten stattfinden, sowie Störungen, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen, insbesondere Störungen der JTL Cloud, des Zahlungsdienstleisters, der Push-Dienste von Apple und Google oder der Internetverbindung des Kunden.

(2) Die Daten in Ecompuls werden laufend aus der JTL Cloud aktualisiert. Verzögerungen bei der Aktualisierung sind möglich und stellen keinen Mangel dar, solange die Auswertungen nicht dauerhaft veralten.

(3) Support erhält der Kunde per E-Mail, je nach Paket zusätzlich mit kürzerer Antwortzeit, persönlichem Onboarding und telefonischer Erreichbarkeit, wie auf ecompuls.de beschrieben.

§ 10 Daten und Auftragsverarbeitung

(1) Die Daten des Kunden bleiben seine Daten. Der Anbieter verarbeitet sie nur, um die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

(2) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, dem der Kunde bei der Einrichtung zustimmt. Er ist Bestandteil dieses Vertrags.

(3) Der Anbieter darf Kennzahlen mehrerer Kunden zusammengefasst und anonymisiert auswerten, um Vergleichswerte („Vergleich mit ähnlichen Händlern“) und die Qualität von Ecompuls zu verbessern. Rückschlüsse auf einzelne Kunden oder Personen sind dabei ausgeschlossen. Vergleichswerte werden erst angezeigt, wenn genügend Kunden beitragen.

(4) Bis zum Vertragsende kann der Kunde seine Auswertungen exportieren. Nach Vertragsende oder Deinstallation löscht der Anbieter die Daten des Kunden spätestens nach 30 Tagen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen (zum Beispiel für Rechnungen).

§ 11 Auswertungen

(1) Die Kennzahlen, Erklärungen und Aufgaben in Ecompuls beruhen auf den Daten der JTL-Wawi und den Kostenregeln des Kunden. Fehlen Daten, etwa Einkaufspreise, schätzt Ecompuls und kennzeichnet die Schätzung.

(2) Ecompuls ist eine Entscheidungshilfe. Es ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung und keine Buchhaltung. Die Entscheidungen auf Grundlage der Auswertungen trifft der Kunde in eigener Verantwortung.

§ 12 Mängel

(1) Der Kunde meldet Mängel unverzüglich in Textform mit einer nachvollziehbaren Beschreibung. Der Anbieter beseitigt Mängel in angemessener Frist, nach seiner Wahl auch durch eine Umgehungslösung.

(2) Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen. Die Haftung nach § 13 bleibt unberührt.

§ 13 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, je Vertragsjahr höchstens auf die Vergütung, die der Kunde in den letzten zwölf Monaten vor dem schadensbegründenden Ereignis gezahlt hat.

(3) Für Schäden aus Entscheidungen, die der Kunde auf Grundlage der Auswertungen trifft, haftet der Anbieter nur nach Absatz 1 und 2. Da Ecompuls die JTL-Wawi nur liest, bleiben die Originaldaten des Kunden dort erhalten.

(4) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch für die Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 14 Änderungen

(1) Der Anbieter kann diese AGB und die Preise mit Wirkung für die Zukunft ändern. Er kündigt Änderungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform an.

(2) Der Kunde kann den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Änderung zu diesem Zeitpunkt kündigen. Auf dieses Recht weist der Anbieter in der Ankündigung hin. Preisänderungen gelten frühestens ab dem nächsten Abrechnungszeitraum. Bei jährlicher Abrechnung bleibt der Preis für das laufende Vertragsjahr unverändert.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Erklärungen nach diesem Vertrag bedürfen der Textform (zum Beispiel E-Mail), soweit nichts anderes bestimmt ist.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

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